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   VG Regensburg, 15.07.2022 - RN 15 K 18.30900   

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VG Regensburg, 15.07.2022 - RN 15 K 18.30900 (https://dejure.org/2022,54229)
VG Regensburg, Entscheidung vom 15.07.2022 - RN 15 K 18.30900 (https://dejure.org/2022,54229)
VG Regensburg, Entscheidung vom 15. Juli 2022 - RN 15 K 18.30900 (https://dejure.org/2022,54229)
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Volltextveröffentlichung

  • milo.bamf.de

    GG, Art 6; AsylG, § 3; AsylG, § 3 Abs 1; AsylG, § 3b Abs 1; AsylG, § 3b Abs 2; AsylG, § 3e; AsylG, § 4 Abs 1; AufenthG 2004, § 11; AufenthG 2004, § 60 Abs 1; AufenthG 2004, § 60 Ab... s 2; AufenthG 2004, § 60 Abs 5; AufenthG 2004, § 60 Abs 7; MRK, Art 3; MRK, Art 8
    Aserbaidschan: Feststellung der Flüchtlingseigenschaft nach § 3 AsylG für Ehepaar aus Aserbaidschan; hinreichend konkrete Gründe für eine drohende Verfolgungsgefahr im konkreten Einzelfall aufgrund politischen (einschließlich journalistischen) Engagements im Heimatland ...

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (32)

  • EGMR, 13.12.2016 - 41738/10

    Ausweisung, Krankheit, Sperrwirkung, Einreise- und Aufenthaltsverbot, Straftat,

    Auszug aus VG Regensburg, 15.07.2022 - RN 15 K 18.30900
    Solche Ausnahmefälle können vorliegen, wenn eine schwerkranke Person durch die Aufenthaltsbeendigung auch ohne eine unmittelbare Gefahr für ihr Leben schon wegen des Fehlens angemessener Be handlung im Aufnahmeland oder weil sie dazu keinen Zugang hat, tatsächlich der Gefahr aus gesetzt wird, dass sich ihr Gesundheitszustand schwerwiegend, schnell und irreversibel ver schlechtert mit der Folge intensiven Leids oder einer erheblichen Herabsetzung der Lebens erwartung (vgl. EGMR, U.v. 13.12.2016 - 41738/10 - NVwZ 2017, 1187 ff. Rn. 183).

    ärztlicher Bescheinigungen über den Ausländer (vgl. EGMR, U.v. 13.12.2016 - 41738/10 - NVwZ 2017, 1187 ff. Rn. 186 f. m.w.N.).

    Maßgeblich ist eine nur ausreichende Behandlung, um einen Verstoß gegen Art. 3 EMRK zu verhindern, nicht, ob die medizinische Versorgung im Zielstaat der medizinischen Versorgung im Konventionsstaat mindestens gleichwertig ist, denn Art. 3 EMRK garantiert kein Recht, im Zielstaat eine besondere Behandlung zu erhalten, welche der Bevölkerung nicht zur Verfügung steht (vgl. EGMR, U.v. 13.12.2016 - 41738/10 - NVwZ 2017, 1187 ff. Rn. 188f. m.w.N.).

    Die erforderliche Prüfung umfasst auch, inwieweit der Ausländer tatsächlich Zugang zu der Be handlung und den Gesundheitseinrichtungen im Zielstaat hat, wobei die Kosten für Medika mente und Behandlung berücksichtigt werden müssen, ob ein soziales und familiäres Netz besteht und wie weit der Weg zur erforderlichen Behandlung ist (vgl. EGMR, U.v. 13.12.2016 - 41738/10 - NVwZ 2017, 1187 ff. Rn. 190 m.w.N.).

    Wenn nach dieser Prüfung ernsthafte Zweifel bleiben, ist Voraussetzung für die Abschiebung, dass der abschiebende Staat indivi duelle und ausreichende Zusicherungen des Aufnahmestaats erhält, dass eine angemessene Behandlung verfügbar und für den Betroffenen zugänglich sein wird, so dass er nicht in eine Art. 3 EMRK widersprechende Lage gerät (vgl. EGMR, U.v. 13.12.2016 - 41738/10 - NVwZ 2017, 1187 ff. Rn. 191).

  • BVerwG, 04.07.2019 - 1 C 45.18

    Trotz Abschiebungsschutzes einzelner Mitglieder der Kernfamilie ist bei der

    Auszug aus VG Regensburg, 15.07.2022 - RN 15 K 18.30900
    Der Prognose, welche Gefahren einem Ausländer bei Rückkehr in den Herkunftsstaat drohen, ist eine, zwar notwendig hypothetische, aber realitätsnahe Rückkehrsituation zugrunde zu le gen (BVerwG, U.v. 4.7.2019 - 1 C 45/18, juris Rn. 16).

    Bei der Prü fung, ob der Abschiebung eines erfolglosen Asylbewerbers Abschiebungsverbote nach § 60 Abs. 5 oder Abs. 7 Satz 1 AufenthG entgegenstehen, ist nach der Rechtsprechung des Bun desverwaltungsgerichts bei der Prognose, welche Gefahren dem Asylbewerber im Falle einer Abschiebung in den Heimatstaat drohen, bei realitätsnaher Betrachtung der Rückkehrsituation im Regelfall davon auszugehen, dass ein nach Art. 6 GG oder Art. 8 EMRK besonders schutz­ würdiger Familienverband aus Eltern mit ihren minderjährigen Kindern nicht aufgelöst oder gar durch staatliche Maßnahmen zwangsweise getrennt wird (vgl. BVerwG, U.v. 4.7.2019 - 1 C 45/18, juris Rn. 16).

    Sie rechtfertigen für sich allein aber nicht die typisie rende Regelvermutung gemeinsamer Rückkehr als Grundlage der Verfolgungsprognose (BVerwG, U.v. 4.7.2019 - 1 C 45/18, juris Rn. 17 und 18).

    Von einer gemeinsamen Rückkehr im Familienverband ist für die Rückkehrprognose in der Regel auch dann auszugehen, wenn einzelnen Familienmitgliedern bereits bestandskräftig ein Schutzstatus zuerkannt oder für sie ein nationales Abschiebungsverbot festgestellt worden ist (vgl. BVerwG, U.v. 4.7.2019 - 1 C 45/18, juris Rn. 19).

  • BVerwG, 16.04.1985 - 9 C 109.84

    Beiordnung eines Rechtsanwalts als Prozeßbevollmächtigter

    Auszug aus VG Regensburg, 15.07.2022 - RN 15 K 18.30900
    Dies bedeutet anderseits jedoch nicht, dass der Tatrichter einer Überzeugungsbildung im Sinne des § 108 Abs. 1 VwGO enthoben ist (BVerwG, U.v. 16.4.1985 - 9 C 109.84, juris Rn. 16 und U.v. 11.11.1986 - 9 C 316.85, juris Rn. 11).

    Bei erheblichen Widersprüchen oder Stei gerungen im Sachvortrag kann dem Ausländer nur geglaubt werden, wenn die Widersprüche und Ungereimtheiten überzeugend aufgelöst werden (BVerwG, U.v. 16.4.1985 - 9 C 109.84, juris Rn. 16; U.v. 1.10.1985 - 9 C 19.85, juris Rn. 16 und B.v. 21.7.1989 - 9 B 239.89, juris Rn. 3).

    Das Gericht muss dabei von der Wahrheit - nicht nur von der Wahrscheinlichkeit - des vom Schutz­ suchenden behaupteten individuellen Verfolgungsschicksals die volle Überzeugung gewinnen (vgl. BVerwG, U.v. 16.4.1985 - 9 C 109/84, juris Rn. 16; BVerwG, B.v. 23.5.1996 - 9 B 273/96, juris Rn. 2).

  • VGH Bayern, 27.11.2017 - 9 ZB 17.31302

    Beurteilung medizinischer Sachverhalte durch das Verwaltungsgericht im Rahmen

    Auszug aus VG Regensburg, 15.07.2022 - RN 15 K 18.30900
    Der sich auf eine seiner Abschiebung entgegenstehende Erkrankung berufende Ausländer muss diese daher durch eine qualifizierte, gewissen Mindestanforderungen genügende ärztliche Beschei nigung glaubhaft machen (BayVGH, B.v. 27.11.2017 - 9 ZB 17.31302, juris Rn. 4).

    Insbesondere bedarf es auch Angaben darüber, welche mögliche Folgen eine unzureichende Behandlung mit sich bringen würde (vgl. BayVGH, B.v. 27.11.2017 - 9 ZB 17.31302, juris Rn. 4).

  • EGMR, 28.06.2011 - 8319/07

    SUFI AND ELMI v. THE UNITED KINGDOM

    Auszug aus VG Regensburg, 15.07.2022 - RN 15 K 18.30900
    Bundesverwaltungsgerichts, die auf den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ver­ weist, ist eine unmenschliche Behandlung und damit eine Verletzung des Art. 3 EMRK allein durch die humanitäre Lage und die allgemeinen Lebensbedingungen möglich (BVerwG, U.v. 31.1.2013 - 10 C.15.12, juris; U.v. 13.6.2013 - 10 C 13.12, juris; EGMR, U.v. 21.1.2011 - M.S.S./Belgien und Griechenland, Nr. 30696/09, NVwZ 2011, 413; U.v. 28.6.2011 - Sufi und Elmi/Vereinigtes Königreich, Nr. 8319/07, NVwZ 2012, 681; U.v. 13.10.2011 - Husseini/Schweden, Nr. 10611/09, NJOZ 2012, 952).

    Nach der Rechtsprechung des Europä­ ischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR, U.v. 28.6.2011 - Sufi und Elmi/Vereinigtes Königreich, Nr. 8319/07, NVwZ 2012, 681, Rn. 278, 282 f.) verletzen humanitäre Verhältnisse Art. 3 EMRK zum einen in ganz außergewöhnlichen Fällen, wenn die humanitären Gründe gegen die Rückführung in den Herkunftsstaat "zwingend" seien.

  • BVerwG, 19.04.2018 - 1 C 29.17

    Subsidiär schutzberechtigte Ausländer können nicht zusätzlich auf ein nationales

    Auszug aus VG Regensburg, 15.07.2022 - RN 15 K 18.30900
    Eine Verfolgung ist danach beachtlich wahrscheinlich, wenn einem besonnenen und ver nünftig denkenden Menschen in der Lage des Asylsuchenden nach Abwägung aller bekannten Umstände eine Rückkehr in den Heimatstaat als unzumutbar erscheint (BVerwG, U.v. 19.4.2018 - 1 C 29.17, juris Rn. 14 m.w.N.).

    Diese Beurteilung unterliegt der freien Beweiswürdigung des Tatrichters (BVerwG, U.v. 19.4.2018 - 1 C 29.17, juris Rn. 15 m.w.N.).

  • BVerwG, 04.07.2019 - 1 C 31.18

    (materielle) Beweislast; Beweiserleichterung; Entziehung; Flüchtlingseigenschaft;

    Auszug aus VG Regensburg, 15.07.2022 - RN 15 K 18.30900
    Vielmehr genügt - wie sich bereits aus dem Gefahrbegriff ergibt - , wenn bei zusammenfassender Würdigung die für eine Verfolgung sprechenden Umstände ein grö ßeres Gewicht besitzen und deshalb gegenüber den dagegensprechenden Tatsachen über wiegen (vgl. BVerwG, U.v. 4.7.2019 - 1 C 31/18, juris Rn. 22).

    Die An nahme einer beachtlichen Wahrscheinlichkeit darf aber nicht unter Verzicht auf die Feststel lung objektivierbarer Prognosetatsachen auf bloße Hypothesen und ungesicherte Annahmen gestützt werden (vgl. BVerwG, U.v. 4.7.2019 - 1 C 31/18, juris Rn. 22).

  • VGH Bayern, 21.11.2014 - 13a B 14.30285

    Schlechte humanitäre Bedingungen können eine auf eine Bevölkerungsgruppe bezogene

    Auszug aus VG Regensburg, 15.07.2022 - RN 15 K 18.30900
    In diesem Zu sammenhang kommt vor allem eine Verletzung des Art. 3 EMRK in Frage (vgl. BayVGH, U.v. 21.11.2014 - 13a B 14.30285, juris Rn. 15 ff.), wonach niemand unmenschlicher oder ernied rigender Behandlung oder Strafe unterworfen werden darf.

    Da eine Verletzung des Art. 3 EMRK nur in außergewöhnlichen Fällen angenommen werden kann, ist ein sehr hoher Gefährdungs­ grad zu fordern (BayVGH, U.v. 21.11.2014 - 13a B 14.30285, juris Rn. 19), allerdings keine Extremgefahr wie im Rahmen der verfassungskonformen Anwendung von § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG (BayVGH, U.v. 21.11.2018 - 13a B 18.30632, juris Rn. 27; BVerwG, B.v. 23.8.2018 - 1 B 42.18, juris Rn. 13).

  • VGH Bayern, 21.11.2018 - 13a B 18.30632

    Abschiebungsverbot: Berücksichtigung anerkannt schutzberechtigter

    Auszug aus VG Regensburg, 15.07.2022 - RN 15 K 18.30900
    Da eine Verletzung des Art. 3 EMRK nur in außergewöhnlichen Fällen angenommen werden kann, ist ein sehr hoher Gefährdungs­ grad zu fordern (BayVGH, U.v. 21.11.2014 - 13a B 14.30285, juris Rn. 19), allerdings keine Extremgefahr wie im Rahmen der verfassungskonformen Anwendung von § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG (BayVGH, U.v. 21.11.2018 - 13a B 18.30632, juris Rn. 27; BVerwG, B.v. 23.8.2018 - 1 B 42.18, juris Rn. 13).

    Auch im Rahmen von § 60 Abs. 5 AufenthG i.V.m. Art. 3 EMRK ist der Maßstab der beachtlichen Wahrscheinlichkeit zugrunde zu legen; erforderlich aber auch ausreichend ist daher die tatsächliche Gefahr einer unmenschlichen Behandlung (BayVGH, U.v. 21.11.2018 - 13a B 18.30632, juris Rn. 28).

  • BVerwG, 23.05.1996 - 9 B 273.96

    Bestimmung der Anforderungen an eine Überzeugungsbildung des Gerichts

    Auszug aus VG Regensburg, 15.07.2022 - RN 15 K 18.30900
    Das Gericht muss dabei von der Wahrheit - nicht nur von der Wahrscheinlichkeit - des vom Schutz­ suchenden behaupteten individuellen Verfolgungsschicksals die volle Überzeugung gewinnen (vgl. BVerwG, U.v. 16.4.1985 - 9 C 109/84, juris Rn. 16; BVerwG, B.v. 23.5.1996 - 9 B 273/96, juris Rn. 2).

    Auch ein im Laufe des Verfahrens gesteigertes Vorbringen kann zur fehlenden Glaubwürdigkeit führen (vgl. BVerwG, U.v. 23.2.1988 - 9 C 273/86, juris Rn. 11; BVerwG, B.v. 23.5.1996 - 9 B 273/96, juris Rn. 2).

  • BVerwG, 11.09.2007 - 10 C 8.07

    Abschiebungsverbot; Erkrankung; posttraumatische Belastungsstörung; rechtliches

  • BVerwG, 17.10.2006 - 1 C 18.05

    Abschiebungsverbot; individuelle Erkrankung; Behandlungsmöglichkeit;

  • BVerwG, 22.03.2012 - 1 C 3.11

    Abschiebungsandrohung; Abschiebungsschutz; Abschiebungsverbot;

  • BVerwG, 29.10.2002 - 1 C 1.02

    Abschiebungshindernis; Zielstaatsbezogenheit; individuelle Erkrankung; psychische

  • BVerwG, 25.11.1997 - 9 C 58.96

    Abschiebungsschutz für kranke Asylbewerber bei unzureichenden medizinischen

  • BVerwG, 17.08.2011 - 10 B 13.11

    Abschiebungsverbot wegen Verschlimmerung einer Krankheit; richterliche Sachkunde

  • OVG Sachsen-Anhalt, 28.09.2017 - 2 L 85/17

    Anwendungsbereich des § 60a Abs. 2c und 2d AufenthG (juris: AufenthG 2004)

  • VGH Bayern, 24.01.2018 - 10 ZB 18.30105

    Keine Zulassung der Berufung

  • VGH Bayern, 17.03.2016 - 13a B 16.30007

    Abschiebungsverbot für Afghanistan wegen psychischer Erkrankung

  • VGH Bayern, 10.01.2018 - 10 ZB 16.30735

    Voraussetzungen für ein Abschiebungsverbot - Anwendung der Kriterien des § 60a

  • VGH Bayern, 09.11.2017 - 21 ZB 17.30468

    Keine Verletzung rechtlichen Gehörs

  • EGMR, 21.01.2011 - 30696/09

    Belgische Behörden hätten Asylbewerber nicht nach Griechenland abschieben dürfen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.02.2017 - 14 A 2316/16

    Kein Flüchtlingsstatus für Syrer

  • BVerwG, 13.06.2013 - 10 C 13.12

    Afghanistan; Abschiebung; Abschiebungsschutz; Abschiebungsverbot; allgemeine

  • BVerwG, 01.06.2011 - 10 C 25.10

    Rechtskraft; Wiederholungsverbot; Rücknahme; Widerruf; Widerruf der

  • BVerwG, 23.08.2018 - 1 B 42.18

    Feststellung eines nationalen Abschiebungsverbots in Bezug auf Bulgarien;

  • BVerwG, 21.07.1989 - 9 B 239.89

    Nicht widerspruchsfreier Antrag des Asylbewerbers - Asylbewerber - Andere

  • EGMR, 13.10.2011 - 10611/09

    HUSSEINI v. SWEDEN

  • BVerwG, 23.02.1988 - 9 C 273.86

    Subjektive Nachfluchtgründe - Asylbewerber - Widersprüchliches Vorbringen

  • BVerwG, 11.11.1986 - 9 C 316.85

    Asylsuchender - Richterliche Überzeugung - Individuelles Verfolgungsschicksal -

  • BVerwG, 01.10.1985 - 9 C 19.85

    Politische Verfolgungsmotivation - Asylbegehren - Politische Tätigkeit im

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.03.2014 - 13 A 1305/13

    Formelle Urteilsprüfung wegen mangelnder Begründungstiefe

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